Beratung und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

 

Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für eine außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung oder auch für ein gerichtliches Verfahren, sei es als Kläger/Antragsteller oder als Beklagter/Antragsgegner, aufzubringen, kommt die Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Hierüber werden wir mit Ihnen sprechen.

Hierzu, wie auch in anderen Bereichen, hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen Anhalt sehr ausführliche und verständliche Broschüren veröffentlicht.

Diese finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt: www.mj.sachsen-anhalt.de.